Personenstandsurkunden Sie benötigen eine oder mehrere Personenstandsurkunde(n)?
Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden oder beglaubigte Abschriften der Einträge können jederzeit von dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat in beliebiger Anzahl ausgestellt werden.
Sterbefallbeurkundung Jeder Sterbefall muss unverzüglich gemeldet werden und wird danach beim Standesamt beurkundet.